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Hass ist krass – Liebe ist krasser

Worum geht es am 14. Oktober?
Wir wählen den neuen Bayerischen Landtag. Wir wählen die Politiker, die in den nächsten 5 Jahren den Freistaat Bayern gestalten und die über den Bundesrat auch erheblichen Einfluss auf die Bundespolitik haben. Aber es ist auch ein Signal für Deutschland, welche Bedeutung die rechtspopulistischen und nationalistischen Kräfte erhalten. 

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Antrag 20 CETA

Antrag 29.9.2016
der Fraktionen der 
Traunsteiner Liste

Antrag
Die Stadtratsfraktion „Traunsteiner Liste“ stellt folgenden Antrag: 
„Der Stadtrat möge beschließen: 

1. Der Stadtrat spricht sich gegen das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) aus. 

2. Die bayerische Landesregierung wird ersucht, CETA im Bundesrat abzulehnen“. 

Begründung:
Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem Antrag vom 21.7.2016 (Anlage 1) Bezug genommen. 

Antrag 19 Schulküche

Antrag 18.12.2014
der Fraktionen der 
Traunsteiner Liste und Bündnis 90/Die Grünen
 

Antrag
die Traunsteiner Liste stellt zusammen mit Bündnis 90/ die Grünen folgenden Antrag: 

  1. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Einrichtung einer Schulküche in der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule sind zur Verfügung zu stellen und in den Nachtragshaushalt 2015 aufzunehmen.
  2. Die vorhandene Küchenplanung ist baldmöglichst umzusetzen.
  3. Die Küche ist bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 am 15. September 2015 in den Räumlichkeiten der Mittelschule einzurichten.

Begründung:
Seit der Zusammenlegung der Grundschulen und der Hauptschulen in den 90er Jahren benutzt die Mittelschule die Schulküche in ihrem eigenen Haus und die Schulküche in der Grundschule, die aus der Zeit, als die Schule noch Volksschule war, vorhanden ist. 
Aus organisatorischen Gründen ist es mehrmals in der Woche nötig, dass 2 Gruppen gleichzeitig Kochunterricht haben und dazu 2 Küchen zeitgleich gebraucht werden. 

Schon seit Beginn hat diese Art der Nutzung einige Nachteile: 

  • der Weg von der einen Schule in die andere nimmt ca. 20 Minuten in Anspruch, diese Zeit fehlt im Kochunterricht. 

  • Die Küche in der Grundschule wurde nie renoviert, ihr Standard ist veraltet, die Ausstattung müsste insgesamt erneuert werden, um den heutigen Anforderungen zu entsprechen.

Durch die Einführung der Ganztagsklassen mit Mittagsverpflegung in der Grundschule vor einigen Jahren ist die Küche der Grundschule nötig für deren eigene Belange. 

Man fand jedoch eine (Übergangs)Lösung, die aber für beide Schulen nie befriedigend war. 
Momentan kommen schon 40 Minuten vor Ende des Unterrichts der Mittelschüler die Grundschüler mit ihren Betreuerinnen, holen Geschirr für ihr Mittagessen, decken den Tisch etc., der Kochunterricht ist deutlich beeinträchtigt, da das Arbeiten der Mittelschüler behindert wird und die Konzentration weg ist. 
Zum Kochunterricht gehört auch die Arbeit am Computer, da die Computerräume aber in der Mittelschule sind, kann man nie Teile der Unterrichtszeit dafür einplanen, sondern muss dann 4 Unterrichtsstunden komplett (das ist ein Unterrichtsblock in der 8. und 9. Klasse) in der Mittelschule bleiben. Wäre man vor Ort, könnte man die Unterrichtszeit flexibel aufteilen, wie es erforderlich ist. 

Das Fach „Soziales“, das als zentralen Bereich das Kochen enthält, ist ein Prüfungsfach der Mittelschule, dessen Note so viel zählt wie die Noten in Deutsch, Mathematik und anderen Fächern! Die Schüler, die in der Grundschulküche unterrichtet werden, haben aus den genannten Gründen deutliche Nachteile durch die schlechten Rahmenbedingungen. 

Ein weiterer Grund, der eine 2. Schulküche für die Mittelschule erforderlich macht, sind die zahlreichen Projekte, die in und mit der Küche im Rahmen des Unterrichts stattfinden. 

Jede Klasse befasst sich mit Themen wie gesundes Frühstück, Regeln der gesunden Ernährung, es wird jahreszeitlich etwas gebacken, für Feiern usw. in der Küche etwas vorbereitet – und dafür ist eine Küche nötig, die nicht vom regulären Unterricht belegt ist. 
Den Brotbackofen, den es seit einem Jahr gibt, kann man momentan nur nutzen, wenn die Küche frei ist, um den Teig herzustellen, dies schränkt die Arbeit wiederum ein. 

Im Fach Werken /Textiles Gestalten, das zum Pflichtunterricht der 5. und 6. Klassen gehört, gibt es einige Themen, die wiederum die Benutzung der Küche erfordern. Diese werden in den letzten Jahren immer wieder gestrichen, weil eben keine 2. Küche an der Schule zur Verfügung steht. 

Von der Verwaltung wurde bereits ein Raum für die 2. Küche vorgeschlagen, die Pläne für die Einrichtung der Küche liegen fertig vor – wir bitten daher, dem Stadtrat den Antrag in der April-Sitzung zur Entscheidung vorzulegen. 

Antrag 18 Stadtbus

Antrag 31.8.2014
der Fraktion der 
Traunsteiner Liste
 

Linenbus statt Rufbus

Antrag
Die Traunsteiner Liste beantragt, statt des vorgeschlagenen Rufbusses einen regelmäßig verkehrenden Linienbus einzusetzen. Die Zielsetzungen des vorliegenden Beschlussvorschlages werden durch einen eng getakteten, planmäßig fahrenden Bus signifikant verbessert.

Begründung:
Ziel muss es sein, die stetig steigende Verkehrsdichte mit all ihren unangenehmen Folgen, die ständige Stressbelastung und die zunehmenden Staus in der Innenstadt allmählich abzubauen durch ein professionelles Nahverkehrssystem. Dies erreicht man am besten durch einen regelmäßig verkehrenden Bus. Durch den demographischen Wandel wächst gerade die Zahl der Senioren ständig, für diese Bevölkerungsgruppe, die nicht mehr auf das Auto angewiesen sein will oder kann, würde so eine Buslinie eine deutlich steigende Lebensqualität bringen, weil Ziele der Innenstadt unkompliziert und kostengünstig erreicht werden können. Auch für Jugendliche ohne Auto und Familien ohne Zweitwagen wäre ein solcher Bus eine interessante Alternative – aber nur, wenn er zuverlässig und regelmäßig fährt und nicht extra gerufen werden muss. 

Die Vorteile für die Stadt liegen zum Einen in der Kostenersparnis, weil hierfür kein Callcenter nötig wäre. Ebenso ist eine deutlich höhere Akzeptanz zu erwarten als beim Rufbus, so sind höhere Fahrgastzahlen zu erwarten, was ebenfalls die Kosten verringern würde. 

Die in der Beschlussvorlage beschriebene stündlich mögliche Fahrt, das enge Haltestellennetz und ein wie vorgeschlagen verlässlicher stündlicher Fahrplan sehen wir sehr positiv. 


Antrag 17 Region 18

Antrag 24.12.2012
der Fraktion der 
Traunsteiner Liste

Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt “Fortschreibung des Regionalplans Südostbayern, Teilabschnitt Windenergie / Sachstandsbericht”

Antrag
Von dem Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Ergänzend dazu wird dem Planungsausschuss folgende Stellungnahme der Stadt Traunstein mitgeteilt:

“Die erfolgte Verschärfung der Mindestabstandsregelung auf 800 Meter für Wohnbauflächen größer als 10 ha oder mit mehr als 10 Anwesen als Ausschlusskriterium, soll dahingehend gemildert werden, dass diese durch weiße Flächen ersetzt werden, um weitere Untersuchungen auf Machbarkeit für Windkraftanlagen zu ermöglichen. Ohnehin mitentscheidend sind die vorgeschriebenen 45 Dezibel als Lärmschutzgrenze.” 

Begründung:
Diese Stellungnahme bedingt nicht unbedingt mehr Windräder, sonder erweitert die Untersuchungsflächen, wo der optimale Standort einer Windkraftanlage stehen könnte bzgl. besten Schutz der umliegenden Anwohner, der Natur und der größtmöglichen Wirtschaftlichkeit. So war es eigentlich ursprünglich von der Bayerischen Staatsregierung vorgesehen. Die jetzige Verschärfung des Planungsausschuss ergibt einen sehr hohen Ausschlussanteil an Flächen, wo eine Untersuchung überhaupt nicht mehr möglich ist. 

Antrag 16 Ergänzung

ergänzender Antrag in der Sitzung vom 27.6.2012
von Stadtrat Simon Steiner 
Traunsteiner Liste

Windkraftnutzung auf dem Stadtgebiet Traunstein

Antrag
Der Stadtrat möge beschließen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
“Die Stadt Traunstein befürwortet auf dem Stadtgebiet grundsätzlich die Windkraftnutzung.” 


Antrag 15 Windkraft

fraktionsübergreifender Antrag 24.5.2012
der Fraktionen von 
SPD, UW, Grüne, Traunsteiner Liste

auf Behandlung des Themas “Windkraftnutzung in Traunstein”

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen der SPD,der UW,der Grünen und Traunsteiner Liste stellen fest, dass bereits zwei Anträge zu diesem Thema(ein fraktionsübergreifender Antrag vom Juni 2011 und der Antrag der Traunsteiner Liste in der Stadtratssitzung vom 21.03.2012) nicht behandelt wurden mit der Begründung, das relevante Gutachten vom TÜV-Süd sei noch nicht da. Dieses ist jetzt da. Ebenso sind die Fortschreibungen vom Regionalplan Südostoberbayern vorhanden und der Verwaltung liegt die “Positivkarte” der sog. “Gebietskulisse Windkraft” vom bayerischen Umweltministerium vor.

Antrag
Die Fraktionen der SPD,der UW, der Grünen und Traunsteiner Liste beantragen die umgehende Veröffentlichung der Ergebnisse über die Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern (RP 18), Teilabschnitt Windenergie, in dem die Such- und Restriktionsräume aufgeführt sind und das inzwischen vorhandene TÜV- Süd Gutachten, welches ebenfalls vom Regionalverband 18 in Auftrag gegeben wurde, soweit es das Stadtgebiet Traunstein betrifft. 
Anhand dieser Ergebnisse soll der Stadtrat die Möglichkeit wahrnehmen einen oder mehrere geeignete Standorte für eine eventuelle Bürger- und/oder Stadtwerkewindkraftanlage unter Federführung bzw. mit Beteiligung der Kommune zu prüfen. Die geeigneten Standorte soll die Verwaltung, durch Übereinander legen der beiden genannten Karten, mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von bevorzugt ab ca. 5 Meter pro Sekunde und mehr, erarbeiten. Die Ergebnisse bzw. Stellungnahmen sollen dem Regionalverband 18 mitgeteilt werden. 

Begründung:
Wir sind der festen Überzeugung, dass zum Erreichen des Zieles von 100% Strom aus alternativen Energien bis 2020 für unseren Landkreis auch die Stadt Traunstein ihren Beitrag leisten muss und dass auch hier auf die Windenergie im notwendigen Energiemix nicht verzichtet werden kann. Es wurden vom Regionalen Planungsverband 18 durch die im Antrag genannten Gutachten die Voraussetzungen geschaffen, jetzt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit für Mensch und Natur geeignete Standorte zu finden. Immer mehr Kommunen nutzen diese Möglichkeit, indem sie ihre geeigneten Standorte bekannt geben. Um einen wirtschaftlichen Betrieb der Windkraftanlage(n) zu gewährleisten, sollten in den Suchräumen (oder wenn nötig in den Restriktionsräumen) nur Nabenhöhen mit ca. 140 m und mittlere Windgeschwindigkeiten ab ca. 5 Meter pro Sekunde gewählt werden. Dann sind z.B. bei einer 2,3 MW-Anlage Strommengen von ca. 5 Millionen kWh pro Jahr möglich.(Ein praktisches Beispiel: Der Ortsteil Kammer braucht pro Jahr ungefähr 3,5 Millionen kwh!) Dies entspricht dem Strombedarf von ca. 1500 Haushalten pro Jahr. Die benötigte Fläche für solch eine Anlage ist nur ca. 0,5 ha. Wenn die Windanlagengemeinschaft ihren Sitz in der Standortgemeinde hat, bleibt die Gewerbesteuer zu 100% in der Gemeinde. Die regionale Wertschöpfung bleibt bei uns, weil die komplette Finanzierung einer Windkraftanlage von ca. 3,5 bis 4 Millionen Euro von den Bürgern und/oder den Kommunen mit ihren Stadtwerken, der Rest von Banken aus der Region erfolgt. Dies sind nur ein paar Fakten um zu verdeutlichen, dass auf die regionale Windkraftnutzung auch bei uns gesetzt werden sollte. Dies ist auch ein weiterer Baustein, um dem gefürchteten massiven Netzausbau von Norden nach Süden entgegenzuwirken. 

Wir beantragen daher, den Antrag unverzüglich in den zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat öffentlich zu behandeln.

Antrag 14: Windkraft

Antrag 21.3.2012
von Stadträten der 
Traunsteiner Liste

Windkraftnutzung auf dem Stadtgebiet Traunstein

Die Stadträte der Traunsteiner Liste stellen zum Thema Windkraftnutzung auf dem Stadtgebiet Traunstein, folgenden Antrag: 

Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat befürwortet auf dem Stadtgebiet grundsätzlich die Windkraftnutzung.
Ebenfalls werden die genannten Suchräume und Restriktionsräume zur Kenntnis genommen und als eventuelle Standorte angesehen. Die genauen Standorte werden nach der Veröffentlichung des TÜV-Süd Gutachten, welches der Planungsverband der Region 18 in Auftrag gab und der “Positivkarte” der sog. “Gebietskulisse Windkraft” vom bayerischen Umweltministerium, erarbeitet. 

Antrag 13 Windkraft

fraktionsübergreifender Antrag 27.6.2011
von Stadträten der Fraktionen von 
SPD, UW, Grüne, Traunsteiner Liste
 

Windkraftnutzung auf dem Stadtgebiet Traunstein

Die unterzeichnenden Stadträte stellen zum Thema Windkraftnutzung auf dem Stadtgebiet Traunstein, folgenden Antrag, und ersuchen, aufgrund des sehr großen öffentlichen Interesses, um baldige Behandlung in einer öffentlichen Stadtratssitzung. 

Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Traunstein.
Die Stadt Traunstein verpachtet zur Windkraftnutzung geeignete städtische Grundstücke (entsprechend dem vorliegenden Gutachten der Stadtwerke Traunstein). Für wenigstens eines dieser Grundstücke sollen die Stadtwerke Traunstein eine Windkraftanlage errichten und betreiben. An den übrigen Standorten soll, mit dem Ziel des Betriebes von Bürgerwindkraftanlagen, eine entsprechende Ausschreibung erfolgen. 

Begründung:
Die unterzeichnenden Stadträte sind der festen Überzeugung, dass die Stadt Traunstein noch weitere wichtige Beiträge zum Gelingen der Energiewende leisten muss.
Dabei darf das Windkraftpotential des Stadtgebietes nicht weiter ungenutzt bleiben. Windenergie ist Klimaschutz, ist sauber, erneuerbar, landschafts-, natur- und auch verträglich für die Anwohner. So ist unter anderem auch der Bund Naturschutz der Ansicht, dass zum Energiemix der Zukunft auch die Windenergie im Binnenland gehört, und befürwortet ausdrücklich die Windenergienutzung bei uns.
Ebenso forciert die Bayerische Staatsregierung, aus bekannt aktuellem Anlass, den Umstieg vom Atomland zum Solar- und Windland, und plädiert dabei für den Bau von 1.500 Windrädern in Bayern.
Auch in Traunstein sollen Windräder dafür sorgen, dass wir ein Stück weit unabhängiger werden und die regionale Wertschöpfung einen höheren Stellenwert erfährt.
Die Nutzung der Windenergie ist darüber hinaus auch ein unverzichtbarer Baustein zur Erreichung des 100% Zieles des Landkreis Traunstein. Weg von den atomaren und fossilen Energien, hin, zusammen mit Energieeinsparung und Energieeffizienz, zum solaren Energiemix, aus Sonnen-, Wind-, und Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
Vor allem die Windkraft an Land leistet, als sehr effiziente Technologie, einen wichtigen Anteil für einen raschen dezentralen Ausbau der regenerativen Energien in der Hand von Bürgern, Kommunen, Stadtwerken und mittelständischen Unternehmen. Auf die Nutzung der Windkraft bei uns vor Ort können wir nicht länger verzichten. Ein so wichtiges und weitreichendes Zukunftsprojekt, wie die Windkraftnutzung auf dem Stadtgebiet Traunstein, ist, ganz besonders auch für die Bevölkerung, von größtem öffentlichen Interesse, so soll dieser Antrag in einer öffentlichen Stadtratssitzung behandelt werden. Unterzeichten von Stadträten der Fraktionen von:
SPD (5), UW (4), Grüne (2), Traunsteiner Liste (2)


Antrag 12 Streetview

Antrag der Traunsteiner Liste 24.6.2010

Streetview

Der Traunsteiner Stadtrat fasst folgenden Beschluss: 

1. Die Stadt Traunstein führt eine Sondernutzungsgebühr für alle städtischen Straßen ein. Diese fällt an, wenn man auf einer städtischen Straße fahrend mit einem Fahrzeug die Umgebung filmt oder fotografiert. 

2. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr beträgt 20 Euro je Straßenkilometer. 

3. Die Stadt Traunstein ruft den Landkreis Traunstein dazu auf, diese Sondernutzungsgebühr ebenfalls auf sämtlichen Kreisstraßen zu erheben.

Begründung:

Firmen, wie der Internetkonzern Google, sollen künftig für jeden Kilometer Straße, den sie in der Stadt Traunstein fotografieren oder filmen, 20 Euro bezahlen. 

Einen gleich lautenden Beschluss hat bereits der Stadtrat von Ratingen bei Düsseldorf mit Mehrheit gefasst, in weiteren Städten und Landkreisen werden entsprechende Beschlüsse angestrebt. 

Da das Abfotografieren von Straßenzügen (Streetview) rechtlich nicht zu verhindern ist, verlangt die Stadt Traunstein nun eine Sondernutzungsgebühr. 
Uns ist bewusst, dass wir als Stadt alleine einen Weltkonzern wie Google nicht abschrecken werden, das sähe allerdings anders aus, wenn viele Kommunen diesem Beispiel folgen. 

Die Stadt Traunstein möge damit auch zum Ausdruck bringen, dass wir den gläsernen Bürger nicht einfach hinnehmen. Es geht um den Schutz der Privatsphäre! 

Die Stadt Traunstein würde damit sicherlich sehr vielen Bürgern aus dem Herzen sprechen. 

Des Weiteren kommen die Einnahmen aus der Sondernutzungsgebühr der Stadtkasse zugute.

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