Kategorie: Stadtratsanträge Seite 1 von 3

Antrag 27: Windkraftpotential

Die Traunsteiner Liste stellt gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90 DIE GRÜNEN und SPD/DIE LINKE einen Antrag zur Sicherstellung der regionalen Nutzung des Windkraftpotenzials der Stadt Traunstein.

Antrag 26: Umsetzung integriertes Klimaschutzkonzept

Am 9.6.22 stellte Simon Steiner folgenden Antrag:


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

lieber Christian,

anbei ein fraktionsübergreifender Antrag von SPD/Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Initiative Traunstein und der Traunsteiner Liste.

                                                             Antrag

Die Antragsteller beantragen, dass mit der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Traunstein, wie in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 30.09.2021 inhaltlich einstimmig beschlossen, unverzüglich begonnen wird.

                                                          Begründung

Am 20.02.2022 wurde bei einem Ratsbegehren dieses Klimaschutzkonzept mit ca. 75% Ja-Stimmen angenommen. Nur das nötige Quorum von 20% Ja-Stimmen der Wahlberechtigten wurde im Entscheid nicht erreicht. 

Somit fällt das Anliegen wieder in die Zuständigkeit des Stadtrates zurück. Es ist offensichtlich, dass eine klare Mehrheit der Bürger das Grundanliegen begrüßt und von einem einstimmigen Stadtratsbeschluss (30.9.2021) die Umsetzung erwartet.

Wir bitten den Antrag so zeitnah wie möglich zu behandeln.

Fraktionsvorsitzender der SPD/ Die Linke: Peter Forster

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 die Grünen : Helga Mandl

Fraktionsvorsitzender der Initiative Traunstein:  Georg Osenstätter

Fraktionsvorsitzender der Traunsteiner Liste: Simon Steiner

Antrag 25: Solarstromanlage auf dem Rathaussüddach

 Die Traunsteiner Liste stellt folgenden Antrag: 

Die Stadt Traunstein möge bald möglichst den Bau einer Solarstromanlage nebst passendem Stromspeicher beschließen und auf dem vollständig nutzbaren Süddach des Rathauses realisieren. 

Begründung: 

Wie von fast allen Parteien und Gruppierungen im Wahlkampf betont, ist ihnen der Umweltschutz mit der dazugehörenden alternativen Energieversorgung sehr wichtig. 

Die dezentrale Nutzung der der Sonnenenergie ist der Schlüssel zum Gelingen der Energiewende. Der Klimawandel ist nach Einschätzung zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler kurz-, mittel- und langfristig die größte Bedrohung der Menschheit. Die Coronakrise geht vorbei, die Klimakrise geht erst richtig los! Die stereotype Antwort, dass wir alleine die Welt nicht retten können greift nicht, wenn sich gleichzeitig die Anhänger dieser These dazu bekennen, dass wir alle etwas tun müssten und dann aber wieder nichts tun. Also tun wir was! 

Ökologischer Strom, von der Sonne selbst erzeugt, zum größten Teil selbst genutzt, den Überschuss in das Stromnetz der Stadtwerke eingespeist, bringt mittel- und langfristig ökonomisch wie ökologisch eine hohe Werthaltigkeit und große Akzeptanz beim Bürger. 

Die Technik ist zuverlässig. Im Betrieb entsteht kein Abfall, kein Lärm, keine Schadstoffemissionen und der Energieverbrauch im Herstellungsprozess ist nach einer Laufzeit von 1-2 Jahren ausgeglichen. Die Haltbarkeit der Anlage ist höchstwahrscheinlich 30 Jahre und länger. Alle Komponenten können nach Jahrzehnten recycelt werden. 

Es soll eine sog. Eigenstromanlage errichtet werden mit möglichst hohem Eigenverbrauchsanteil (60-70 %), dazu soll ein passender Stromspeicher installiert werden. Die Stadt reduziert damit ihre Stromkosten deutlich und der Haushalt profitiert nachhaltig von dieser Investition. 

Die nötigen Vorermittlungen für die Solarstromanlage (bauliche Ermittlungen, Fördergelder, Angebotseinholung usw.) können aus unserer Sicht vom Fachbereich 3 unter Leitung von Herrn Hechfellner übernommen werden. 

Die Zeit ist reif für eine Solarstromanlage auf dem Traunsteiner Rathaus! 

Simon Steiner, 

Fraktionsvorsitzender der Traunsteiner Liste 

Antrag 24: Traunsteiner Förderprogramm CO2-Reduzierung im Wohnbau

Die Traunsteiner Liste beantragt, der Stadtrat möge das „Traunsteiner Förderprogramm CO2-Reduzierung im Wohnbau“ zur Förderung CO2-reduzierten Bauens beschließen.

Begründung:

Im Rahmen des Zieles der Stadt Traunstein die Energiewende auch im Bereich Wärme zu befördern und die Erreichung der Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050 (Pariser Abkommen) aktiv zu unterstützen beantragen wir ein Förderprogramm für CO2-Reduzierung bei Neubaumaßnahmen aufzustellen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf reale Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Neubaumaßnahmen und gilt für alle Neubaumaßnahmen (Wohnbau) unabhängig von bereits ausgewiesenen oder zukünftig auszuweisenden Baugebieten im gesamten Gebiet der Stadt Traunstein.

Die Förderungen erfolgen in Ergänzung der bereits bestehenden Fördermöglichkeiten der KfW Förderbank, der BAFA und des 10.000-Häuser-Programms der bayerischen Staatsregierung.

Maßnahmen welche durch die genannten Förderprogramme bereits ausreichend abgedeckt werden sollen nicht zusätzlich gefördert werden.

Auf Grund des Hauptzieles der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Tatsache dass die Anlagentechnik in Wohngebäuden eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 – 30 Jahren aufweist, die Reduzierungsstufen 2030/2050 also innerhalb des Lebenszyklus eines neu errichteten Gebäudes erreicht werden müssen, werden Wärmeerzeuger mit fossilen Energieträgern in diesem Förderprogramm grundsätzlich nicht gefördert.

Prämisse:

Alle nachfolgend beschriebenen Fördermaßnahmen können nur in Anspruch genommen werden, wenn zur Beheizung/Warmwasserbereitung keine fossilen Energieträger eingesetzt werden. Wärmepumpen müssen langfristig (10 Jahre) nachweislich mit zertifiziertem Ökostrom betrieben werden.

Ziel der Förderung sind ausschließlich energetische Maßnahmen die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und zu einer konkreten Einsparung bzw. Vermeidung von CO2-Emissionen führen.

In Anbetracht der Tatsache dass nach aktuell üblichem baulichen Standard der Großteil von neuerrichteten Einfamilienhäusern bereits den KfW-Effizienzhausstandard 55 erfüllen und um reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden wird auf eine pauschale Förderung dieses Standards verzichtet.

Eckpunkte der Förderung:

  1. Unabhängige Energieberatung durch einen für Förderprogramme des Bundes gelisteten Energie-Effizienz-Experten zum Förderprogramm mit Aufzeigen der möglichen geförderten Maßnahmen: 150,-€
  2. Pauschalförderung erhöhte Energieeffizienz (KfW-Effizienzhausstandard):
    – Effizienzhaus 40 2.000,-
    – Effizienzhaus 40 plus 3.000,-
    – Passivhaus (zertifiziert) 4.000,-€
  3. Bindung von CO2 durch Verwendung nachwachsender Baustoffe (Holzhäuser und natürliche Dämmstoffe):
    0,10€/kg langfristig im Gebäude verbautem nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff (regional bis 400km oder FSC, PEFC, Naturland oder Natureplus zertifiziert -ausgenommen Konstruktionsholz der Dachkonstruktion)
  4. Wärmepumpenförderung effiziente Umweltwärme:
    Sole/Wasser Wärmepumpe 2.000,-€
    Wasser/Wasser Wärmepumpe 1.000,-€
  5. Biomasseheizung (automatisch beschickt und mit wassergeführtem Anschluss an die Heizungsanlage) 2.000,-
  6. Solarthermie Förderung kleine Anlagen:
    nur Warmwasserbereitung 50,-€/m² bis max. 20 m² (darüber Förderung durch BAFA möglich)
    Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung 100,-€ bis max. 20 m² (darüber Förderung durch BAFA möglich)
  7. Hocheffiziente Schichtpufferspeicher bis 2.000 Liter (zertifizierte Warmwasser-/Heizungsspeicher)
    – Klasse A+ 1.000,-€
    – Klasse A 750,-€
    – Klasse B 500,-€
  8. Lüftungsanlagen mit hohem Grad an Wärmerückgewinnung > 80%: 10,-€ je % Wärmerückgewinnung nach Datenblatt
  9. Lüftungsanlagen Pauschalbonus Erdwärmetauscher (Luft oder Sole) 1.000,-€
  10. Photovoltaikanlagen Eigenverbrauch und Überschußeinspeisung 150,-€/kWp bis 10 kWp
  11. Batteriespeicher zur Photovoltaikanlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs: 100,-€/kWh nutzbare Kapazität
  12. Pauschalförderung Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage:
    150,-€ einphasige Ladestation
    350,-€ 3-phasige Ladestation
  13. CO2-Reduzierung durch Freiflächengestaltung
    – Pflanzung von Obst-/ Laubbäumen in Baumschulqualität 3xV mB, STU 14-16 100,-€
  14. Stellplätze mit Schotterrasen/Rasenstein 500,-€

Antrag 23: Klimanotstand

Die Stadt Traunstein möge den Klimanotstand ausrufen und die Eindämmung des Klimawandels als Aufgabe von höchster Priorität anerkennen. Die Stadt Traunstein berücksichtigt dies verbindlich bei allen zukünftigen Entscheidungen, prüft jeweils deren Klimarelevanz und trifft Entscheidungen, welche der Klimaerwärmung entgegen steuern.

Begründung

Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf unserem Planeten Erde.

Es ist dringendst erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik zu effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die Katastrophe noch aufzuhalten. Weltweit haben bereits zahlreiche Kommunen wie Basel, Mailand, Los Angeles,London, Vancouver, Genf .., Staaten wie England, Frankreich und Irland, aber auch viele deutsche Städte wie Erlangen, Konstanz, Aachen, Bonn, Kiel, Köln, Heidelberg und viele mehr, den Klimanotstand ausgerufen und damit ein unmissverständliches Signal gesetzt:

Es ist Zeit zu handeln!

Die Zeit der Absichtserklärungen ist endgültig vorbei.

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter schon um über 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 420 ppm angestiegen ist.

Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstens massiv zu reduzieren.

Bereits 1,5 Grad Celsius Erderwärmung führen zu immer häufigeren und zerstörerischen Wetterextremen (Dürre, Hitze, Überschwemmungen …) und unter anderem auch dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 150 Millionen Menschen ansteigen wird. Auch bei uns ist der Klimawandel schon zu spüren und wird in Zukunft unseren Alltag in vielfältiger Weise bedrohen. Der Klimawandel ist nicht bloß ein Klimaproblem. Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.

Es kann und darf nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler sowie internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnellstens zu handeln.

Die Stadt Traunstein erklärt den Klimanotstand und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität.

  • Die Stadt Traunstein wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen.
  • Die Stadt Traunstein orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
  • Die Stadt Traunstein fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
  • Die Stadt Traunstein fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, ausführlich und regelmäßig informieren.

Antrag 22: Beschattung Rutsche im Freibad

Die Traunsteiner Liste stellt folgenden Antrag und bittet um baldige Behandlung.

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen, dass bis zum Beginn der Badesaison 2019 eine Beschattung der Kleinkinderrutsche im Städtischen Erlebniswarmbad geplant und aufgebaut wird.

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Antrag 21 : Klimaschutz

Der Antrag wurde vom Stadtrat in der Sitzung 
vom 26.7.2018 einstimmig angenommen.

Klimaschutz
Antrag
Die Stadtratsfraktion „Traunsteiner Liste“ stellt folgenden Antrag: 

Die Stadt Traunstein möge sich ein konkretes Ziel für die Umsetzung der Energiewende im Stadtbereich setzen. 
Um ihren Beitrag zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten, soll die Stadt beschließen, 
bis wann die Energieversorgung im gesamten Stadtbereich vollständig auf Erneuerbare Energien umgestellt werden soll. 
Der Arbeitskreis Energie und Klimaschutz möge für alle drei Bereiche, Strom, Wärme und Verkehr einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, innerhalb der nächsten 12 Monate, erarbeiten. 

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Antrag 20 CETA

Antrag 29.9.2016
der Fraktionen der 
Traunsteiner Liste

Antrag
Die Stadtratsfraktion „Traunsteiner Liste“ stellt folgenden Antrag: 
„Der Stadtrat möge beschließen: 

1. Der Stadtrat spricht sich gegen das geplante europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) aus. 

2. Die bayerische Landesregierung wird ersucht, CETA im Bundesrat abzulehnen“. 

Begründung:
Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem Antrag vom 21.7.2016 (Anlage 1) Bezug genommen. 

Antrag 19 Schulküche

Antrag 18.12.2014
der Fraktionen der 
Traunsteiner Liste und Bündnis 90/Die Grünen
 

Antrag
die Traunsteiner Liste stellt zusammen mit Bündnis 90/ die Grünen folgenden Antrag: 

  1. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Einrichtung einer Schulküche in der Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule sind zur Verfügung zu stellen und in den Nachtragshaushalt 2015 aufzunehmen.
  2. Die vorhandene Küchenplanung ist baldmöglichst umzusetzen.
  3. Die Küche ist bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 am 15. September 2015 in den Räumlichkeiten der Mittelschule einzurichten.

Begründung:
Seit der Zusammenlegung der Grundschulen und der Hauptschulen in den 90er Jahren benutzt die Mittelschule die Schulküche in ihrem eigenen Haus und die Schulküche in der Grundschule, die aus der Zeit, als die Schule noch Volksschule war, vorhanden ist. 
Aus organisatorischen Gründen ist es mehrmals in der Woche nötig, dass 2 Gruppen gleichzeitig Kochunterricht haben und dazu 2 Küchen zeitgleich gebraucht werden. 

Schon seit Beginn hat diese Art der Nutzung einige Nachteile: 

  • der Weg von der einen Schule in die andere nimmt ca. 20 Minuten in Anspruch, diese Zeit fehlt im Kochunterricht. 

  • Die Küche in der Grundschule wurde nie renoviert, ihr Standard ist veraltet, die Ausstattung müsste insgesamt erneuert werden, um den heutigen Anforderungen zu entsprechen.

Durch die Einführung der Ganztagsklassen mit Mittagsverpflegung in der Grundschule vor einigen Jahren ist die Küche der Grundschule nötig für deren eigene Belange. 

Man fand jedoch eine (Übergangs)Lösung, die aber für beide Schulen nie befriedigend war. 
Momentan kommen schon 40 Minuten vor Ende des Unterrichts der Mittelschüler die Grundschüler mit ihren Betreuerinnen, holen Geschirr für ihr Mittagessen, decken den Tisch etc., der Kochunterricht ist deutlich beeinträchtigt, da das Arbeiten der Mittelschüler behindert wird und die Konzentration weg ist. 
Zum Kochunterricht gehört auch die Arbeit am Computer, da die Computerräume aber in der Mittelschule sind, kann man nie Teile der Unterrichtszeit dafür einplanen, sondern muss dann 4 Unterrichtsstunden komplett (das ist ein Unterrichtsblock in der 8. und 9. Klasse) in der Mittelschule bleiben. Wäre man vor Ort, könnte man die Unterrichtszeit flexibel aufteilen, wie es erforderlich ist. 

Das Fach „Soziales“, das als zentralen Bereich das Kochen enthält, ist ein Prüfungsfach der Mittelschule, dessen Note so viel zählt wie die Noten in Deutsch, Mathematik und anderen Fächern! Die Schüler, die in der Grundschulküche unterrichtet werden, haben aus den genannten Gründen deutliche Nachteile durch die schlechten Rahmenbedingungen. 

Ein weiterer Grund, der eine 2. Schulküche für die Mittelschule erforderlich macht, sind die zahlreichen Projekte, die in und mit der Küche im Rahmen des Unterrichts stattfinden. 

Jede Klasse befasst sich mit Themen wie gesundes Frühstück, Regeln der gesunden Ernährung, es wird jahreszeitlich etwas gebacken, für Feiern usw. in der Küche etwas vorbereitet – und dafür ist eine Küche nötig, die nicht vom regulären Unterricht belegt ist. 
Den Brotbackofen, den es seit einem Jahr gibt, kann man momentan nur nutzen, wenn die Küche frei ist, um den Teig herzustellen, dies schränkt die Arbeit wiederum ein. 

Im Fach Werken /Textiles Gestalten, das zum Pflichtunterricht der 5. und 6. Klassen gehört, gibt es einige Themen, die wiederum die Benutzung der Küche erfordern. Diese werden in den letzten Jahren immer wieder gestrichen, weil eben keine 2. Küche an der Schule zur Verfügung steht. 

Von der Verwaltung wurde bereits ein Raum für die 2. Küche vorgeschlagen, die Pläne für die Einrichtung der Küche liegen fertig vor – wir bitten daher, dem Stadtrat den Antrag in der April-Sitzung zur Entscheidung vorzulegen. 

Antrag 18 Stadtbus

Antrag 31.8.2014
der Fraktion der 
Traunsteiner Liste
 

Linenbus statt Rufbus

Antrag
Die Traunsteiner Liste beantragt, statt des vorgeschlagenen Rufbusses einen regelmäßig verkehrenden Linienbus einzusetzen. Die Zielsetzungen des vorliegenden Beschlussvorschlages werden durch einen eng getakteten, planmäßig fahrenden Bus signifikant verbessert.

Begründung:
Ziel muss es sein, die stetig steigende Verkehrsdichte mit all ihren unangenehmen Folgen, die ständige Stressbelastung und die zunehmenden Staus in der Innenstadt allmählich abzubauen durch ein professionelles Nahverkehrssystem. Dies erreicht man am besten durch einen regelmäßig verkehrenden Bus. Durch den demographischen Wandel wächst gerade die Zahl der Senioren ständig, für diese Bevölkerungsgruppe, die nicht mehr auf das Auto angewiesen sein will oder kann, würde so eine Buslinie eine deutlich steigende Lebensqualität bringen, weil Ziele der Innenstadt unkompliziert und kostengünstig erreicht werden können. Auch für Jugendliche ohne Auto und Familien ohne Zweitwagen wäre ein solcher Bus eine interessante Alternative – aber nur, wenn er zuverlässig und regelmäßig fährt und nicht extra gerufen werden muss. 

Die Vorteile für die Stadt liegen zum Einen in der Kostenersparnis, weil hierfür kein Callcenter nötig wäre. Ebenso ist eine deutlich höhere Akzeptanz zu erwarten als beim Rufbus, so sind höhere Fahrgastzahlen zu erwarten, was ebenfalls die Kosten verringern würde. 

Die in der Beschlussvorlage beschriebene stündlich mögliche Fahrt, das enge Haltestellennetz und ein wie vorgeschlagen verlässlicher stündlicher Fahrplan sehen wir sehr positiv. 


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