Die Traunsteiner Liste beantragt, der Stadtrat möge das „Traunsteiner Förderprogramm CO2-Reduzierung im Wohnbau“ zur Förderung CO2-reduzierten Bauens beschließen.

Begründung:

Im Rahmen des Zieles der Stadt Traunstein die Energiewende auch im Bereich Wärme zu befördern und die Erreichung der Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050 (Pariser Abkommen) aktiv zu unterstützen beantragen wir ein Förderprogramm für CO2-Reduzierung bei Neubaumaßnahmen aufzustellen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf reale Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Neubaumaßnahmen und gilt für alle Neubaumaßnahmen (Wohnbau) unabhängig von bereits ausgewiesenen oder zukünftig auszuweisenden Baugebieten im gesamten Gebiet der Stadt Traunstein.

Die Förderungen erfolgen in Ergänzung der bereits bestehenden Fördermöglichkeiten der KfW Förderbank, der BAFA und des 10.000-Häuser-Programms der bayerischen Staatsregierung.

Maßnahmen welche durch die genannten Förderprogramme bereits ausreichend abgedeckt werden sollen nicht zusätzlich gefördert werden.

Auf Grund des Hauptzieles der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Tatsache dass die Anlagentechnik in Wohngebäuden eine durchschnittliche Lebensdauer von 25 – 30 Jahren aufweist, die Reduzierungsstufen 2030/2050 also innerhalb des Lebenszyklus eines neu errichteten Gebäudes erreicht werden müssen, werden Wärmeerzeuger mit fossilen Energieträgern in diesem Förderprogramm grundsätzlich nicht gefördert.

Prämisse:

Alle nachfolgend beschriebenen Fördermaßnahmen können nur in Anspruch genommen werden, wenn zur Beheizung/Warmwasserbereitung keine fossilen Energieträger eingesetzt werden. Wärmepumpen müssen langfristig (10 Jahre) nachweislich mit zertifiziertem Ökostrom betrieben werden.

Ziel der Förderung sind ausschließlich energetische Maßnahmen die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und zu einer konkreten Einsparung bzw. Vermeidung von CO2-Emissionen führen.

In Anbetracht der Tatsache dass nach aktuell üblichem baulichen Standard der Großteil von neuerrichteten Einfamilienhäusern bereits den KfW-Effizienzhausstandard 55 erfüllen und um reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden wird auf eine pauschale Förderung dieses Standards verzichtet.

Eckpunkte der Förderung:

  1. Unabhängige Energieberatung durch einen für Förderprogramme des Bundes gelisteten Energie-Effizienz-Experten zum Förderprogramm mit Aufzeigen der möglichen geförderten Maßnahmen: 150,-€
  2. Pauschalförderung erhöhte Energieeffizienz (KfW-Effizienzhausstandard):
    – Effizienzhaus 40 2.000,-
    – Effizienzhaus 40 plus 3.000,-
    – Passivhaus (zertifiziert) 4.000,-€
  3. Bindung von CO2 durch Verwendung nachwachsender Baustoffe (Holzhäuser und natürliche Dämmstoffe):
    0,10€/kg langfristig im Gebäude verbautem nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff (regional bis 400km oder FSC, PEFC, Naturland oder Natureplus zertifiziert -ausgenommen Konstruktionsholz der Dachkonstruktion)
  4. Wärmepumpenförderung effiziente Umweltwärme:
    Sole/Wasser Wärmepumpe 2.000,-€
    Wasser/Wasser Wärmepumpe 1.000,-€
  5. Biomasseheizung (automatisch beschickt und mit wassergeführtem Anschluss an die Heizungsanlage) 2.000,-
  6. Solarthermie Förderung kleine Anlagen:
    nur Warmwasserbereitung 50,-€/m² bis max. 20 m² (darüber Förderung durch BAFA möglich)
    Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung 100,-€ bis max. 20 m² (darüber Förderung durch BAFA möglich)
  7. Hocheffiziente Schichtpufferspeicher bis 2.000 Liter (zertifizierte Warmwasser-/Heizungsspeicher)
    – Klasse A+ 1.000,-€
    – Klasse A 750,-€
    – Klasse B 500,-€
  8. Lüftungsanlagen mit hohem Grad an Wärmerückgewinnung > 80%: 10,-€ je % Wärmerückgewinnung nach Datenblatt
  9. Lüftungsanlagen Pauschalbonus Erdwärmetauscher (Luft oder Sole) 1.000,-€
  10. Photovoltaikanlagen Eigenverbrauch und Überschußeinspeisung 150,-€/kWp bis 10 kWp
  11. Batteriespeicher zur Photovoltaikanlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs: 100,-€/kWh nutzbare Kapazität
  12. Pauschalförderung Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage:
    150,-€ einphasige Ladestation
    350,-€ 3-phasige Ladestation
  13. CO2-Reduzierung durch Freiflächengestaltung
    – Pflanzung von Obst-/ Laubbäumen in Baumschulqualität 3xV mB, STU 14-16 100,-€
  14. Stellplätze mit Schotterrasen/Rasenstein 500,-€