fraktionsübergreifender Antrag 24.5.2012
der Fraktionen von
SPD, UW, Grüne, Traunsteiner Liste
auf Behandlung des Themas “Windkraftnutzung in Traunstein”
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen der SPD,der UW,der Grünen und Traunsteiner Liste stellen fest, dass bereits zwei Anträge zu diesem Thema(ein fraktionsübergreifender Antrag vom Juni 2011 und der Antrag der Traunsteiner Liste in der Stadtratssitzung vom 21.03.2012) nicht behandelt wurden mit der Begründung, das relevante Gutachten vom TÜV-Süd sei noch nicht da. Dieses ist jetzt da. Ebenso sind die Fortschreibungen vom Regionalplan Südostoberbayern vorhanden und der Verwaltung liegt die “Positivkarte” der sog. “Gebietskulisse Windkraft” vom bayerischen Umweltministerium vor.
Antrag
Die Fraktionen der SPD,der UW, der Grünen und Traunsteiner Liste beantragen die umgehende Veröffentlichung der Ergebnisse über die Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern (RP 18), Teilabschnitt Windenergie, in dem die Such- und Restriktionsräume aufgeführt sind und das inzwischen vorhandene TÜV- Süd Gutachten, welches ebenfalls vom Regionalverband 18 in Auftrag gegeben wurde, soweit es das Stadtgebiet Traunstein betrifft.
Anhand dieser Ergebnisse soll der Stadtrat die Möglichkeit wahrnehmen einen oder mehrere geeignete Standorte für eine eventuelle Bürger- und/oder Stadtwerkewindkraftanlage unter Federführung bzw. mit Beteiligung der Kommune zu prüfen. Die geeigneten Standorte soll die Verwaltung, durch Übereinander legen der beiden genannten Karten, mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von bevorzugt ab ca. 5 Meter pro Sekunde und mehr, erarbeiten. Die Ergebnisse bzw. Stellungnahmen sollen dem Regionalverband 18 mitgeteilt werden.
Begründung:
Wir sind der festen Überzeugung, dass zum Erreichen des Zieles von 100% Strom aus alternativen Energien bis 2020 für unseren Landkreis auch die Stadt Traunstein ihren Beitrag leisten muss und dass auch hier auf die Windenergie im notwendigen Energiemix nicht verzichtet werden kann. Es wurden vom Regionalen Planungsverband 18 durch die im Antrag genannten Gutachten die Voraussetzungen geschaffen, jetzt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit für Mensch und Natur geeignete Standorte zu finden. Immer mehr Kommunen nutzen diese Möglichkeit, indem sie ihre geeigneten Standorte bekannt geben. Um einen wirtschaftlichen Betrieb der Windkraftanlage(n) zu gewährleisten, sollten in den Suchräumen (oder wenn nötig in den Restriktionsräumen) nur Nabenhöhen mit ca. 140 m und mittlere Windgeschwindigkeiten ab ca. 5 Meter pro Sekunde gewählt werden. Dann sind z.B. bei einer 2,3 MW-Anlage Strommengen von ca. 5 Millionen kWh pro Jahr möglich.(Ein praktisches Beispiel: Der Ortsteil Kammer braucht pro Jahr ungefähr 3,5 Millionen kwh!) Dies entspricht dem Strombedarf von ca. 1500 Haushalten pro Jahr. Die benötigte Fläche für solch eine Anlage ist nur ca. 0,5 ha. Wenn die Windanlagengemeinschaft ihren Sitz in der Standortgemeinde hat, bleibt die Gewerbesteuer zu 100% in der Gemeinde. Die regionale Wertschöpfung bleibt bei uns, weil die komplette Finanzierung einer Windkraftanlage von ca. 3,5 bis 4 Millionen Euro von den Bürgern und/oder den Kommunen mit ihren Stadtwerken, der Rest von Banken aus der Region erfolgt. Dies sind nur ein paar Fakten um zu verdeutlichen, dass auf die regionale Windkraftnutzung auch bei uns gesetzt werden sollte. Dies ist auch ein weiterer Baustein, um dem gefürchteten massiven Netzausbau von Norden nach Süden entgegenzuwirken.
Wir beantragen daher, den Antrag unverzüglich in den zuständigen Ausschüssen und im Stadtrat öffentlich zu behandeln.